Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung, Selbstanzeige

Durch verschiedene, öffentlich bekannt gewordene Steuerhinterziehungsfälle wurden sowohl die Vorschriften über die Steuerhinterziehung als auch deren tatsächliche Verfolgung durch die Finanzbehörden drastisch verschärft. Den „Bagatellfall“ gibt es de facto nicht mehr. Umso wichtiger ist die richtige Reaktion, soweit die Finanzbehörden auf Sie aufmerksam geworden sind.

Unsere spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte beraten und vertreten Unternehmer und Privatpersonen in allen Fragen der Steuerdelikte und der Wirtschaftskriminalität. Gemeinsam mit ihnen entscheiden wir die zutreffende Vorgehensweise, nachdem wir Ihnen alle möglichen Handlungsoptionen aufgezeigt haben.

Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen im Bereich Steuerstrafrecht

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über unsere Leistungen:

  • Steuerliche Beratung bei Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung und Umsatzsteuer-Straftaten
  • Prüfung und Erstellung einer Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung
  • Steuerliche Vertretung bei Maßnahmen der Steuerfahndung (Durchsuchung, Beschlagnahme)
  • Unterstützung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und der Korrespondenz mit dem Finanzamt
  • Vertretung in Steuerstrafsachen vor der Staatsanwaltschaft und gerichtlich durch Rechtsanwälte