Immobilienerbe ist steuerpflichtig, auch wenn zwingende Gründe einer Eigennutzung entgegen stehen

Vererbte Immobilien können von der Erbschaftsteuer ausgenommen sein, wenn die Immobilien unverzüglich nach dem Todesfall durch Familienangehörige genutzt wird. Soweit die Eigennutzung allerdings nicht mindestens 10 Jahre lang anhält, können rückwirkend wieder Erbschaftsteuern anfallen. Dies gilt nicht, soweit der Erbe aus zwingenden Gründen gehindert ist, die Immobilie weiter selbst zu nutzen. Dem Bundesfinanzhof lag nun [...]