Archiv für den Monat: November 2015

Vorsteuerabzug bei Rechnungen von nicht existierendem Unternehmer möglich

Umsatzsteuerbetrug bzw. Umsatzsteuerkarusselle entfalten nicht nur für die daran beteiligten Täter unangenehme steuerliche Wirkungen, auch für unwissende reelle Unternehmer können sich unangenehme Folgen ergeben, wenn sie unwissentlich Geschäfte mit einem Steuerbetrüger eingegangen sind. In der Regel wird die Finanzverwaltung versuchen, dem ehrlichen Unternehmer den Vorsteuerabzug aus den Rechnungen des Betrügers zu versagen. In einem aktuellen [...]

Fahrten eines Arztes zum Patienten

Fährt der Arzt auf dem Weg von / zu seiner Praxis zu Patienten, um dort Hausbesuche zu machen, stellt sich die Frage, ob es sich um betriebliche Fahrten handelt oder aber Fahrten, die nach den Grundsätzen des EStG als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz lediglich eingeschränkt abzugsfähig sind. Letzteres hat das FG München nunmehr bejaht. [...]

Immobilienerbe ist steuerpflichtig, auch wenn zwingende Gründe einer Eigennutzung entgegen stehen

Vererbte Immobilien können von der Erbschaftsteuer ausgenommen sein, wenn die Immobilien unverzüglich nach dem Todesfall durch Familienangehörige genutzt wird. Soweit die Eigennutzung allerdings nicht mindestens 10 Jahre lang anhält, können rückwirkend wieder Erbschaftsteuern anfallen. Dies gilt nicht, soweit der Erbe aus zwingenden Gründen gehindert ist, die Immobilie weiter selbst zu nutzen. Dem Bundesfinanzhof lag nun [...]

Werbungskosten für „umgekehrte“ Familienheimfahrten

Werbungskosten für Heimfahrten zur Familie sind abziehbar; was ist aber, wenn die Familie zum Arbeitnehmer fährt? Das FG Münster hat in einer ersten Entscheidung hierzu Stellung genommen. Danach sind die Fahrtkosten des Ehepartners zumindest dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen auch an den Wochenenden vor Ort bleiben muss. In diesem Fall [...]

2016-02-23T09:46:58+01:0017.11.2015|Einkommensteuer|

Gefahren der Scheinselbständigkeit

Ist ein (Sub-)Unternehmer tatsächlich derart in das Unternehmen des Auftraggebers eingebunden, dass er als Arbeitnehmer anzusehen ist, ergeben sich erhebliche Risiken für alle Beteiligten. Die sog. "Scheinselbständigkeit" stellt keine eigene Beschäftigungsart dar, sondern hat sich in den letzten Jahren als Begriff für ein tatsächliches Arbeitsverhältnis eingebürgert, welches von den Parteien aber nicht als solches vereinbart [...]

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